Erschaffung von Wohnplätzen

Elterninitiative statt „Hotel Mama“

Wohnplätze für Menschen mit Behinderung sind in unserem Landkreis sehr knapp. Viele unserer Schulabgänger bleiben deshalb länger als nötig oder gar ständig zuhause im „Hotel Mama“. Oder sie gehen in ein Wohnpflegeheim für Senioren.

Junge Leute, die aufgrund ihrer Behinderung (noch) nicht für eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt geeignet erscheinen, müssen wegen fehlender Integrationsarbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten.

Junge Leute, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, haben dort nur eine geringe Auswahl an Tätigkeitsbereichen. Mangels Alternativen müssen sie in Bereichen arbeiten, die nicht ihren Fähigkeiten, Stärken und Neigungen entsprechen.

Junge Leute, die aufgrund ihrer Behinderung (noch) nicht in der Lage sind in einer Werkstätte für behinderte Menschen zu arbeiten, brauchen eine besonders intensive und individuelle Förderung. Diese sollte von Förderstätten geleistet werden. Aber auch hier gibt es viel zu wenige Plätze. Auch dann droht das Wohnpflegeheim für Senioren.

Der Staat investiert so gut wie nichts mehr! Deshalb errichten wir als Eltern und Angehörige Wohnplätze im Landkreis Rosenheim.

Wir tun dies, indem wir mit eigenem Kapital eine eigene Gesellschaft (in welcher Rechtsform auch immer) gründen oder indem wir private oder gemeinnützige Träger bei Planung, Bau und Betrieb unterstützen. Der Hilfebedarf in der Wohnung orientiert sich an den jeweils aktuellen (sich ändernden) Bedürfnissen seiner Bewohner:

  • wer mit den Angeboten des betreuten Wohnens auskommt soll die Unterstützung so bekommen, dass er selbstständig in seinem Zimmer oder Apartment leben kann.
     
  • Wer pflegebedürftig ist, bekommt die individuell notwendige Pflege und Unterstützung, bei Bedarf auch rund um die Uhr.
     
  • Eine Änderung des Hilfe- und Pflegebedarfs wird in der Regel im gleichen Haus, möglichst ohne Zimmerwechsel aufgefangen.

Sofern sich Eltern bzw. Angehörige an den Investitionskosten beteiligen, wird dies in einer (Rechts-) Form geschehen,

  • die den begünstigten behinderten Menschen einen lebenslangen Platz in seiner Wohnung und in der Förderstätte oder in einer den individuellen Bedürfnissen besser gerecht werdenden Wohnung bzw. besser geeigneten Förderstätte garantiert.
     
  • die den Erfordernissen des Erbrechts gerecht wird.

Dem Verhältnis von Management, Mitarbeitern und Bewohnern liegt das christliche Welt- und Menschenbild zugrunde. Es ist geprägt von Toleranz gegenüber individuellen Eigenarten und Überzeugungen.

Interessiert? Hier können Sie unseren Flyer herunterladen. Hier finden Sie unsere Satzung. Und hier finden Sie unsere Bankverbindung für Ihre Spende.

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