Wir schaffen in unserer Gegend Wohnplätze und Förderstättenplätze. Wir tun dies indem wir mit eigenem Kapital eine eigene Gesellschaft (in welcher Rechtsform auch immer) gründen oder indem wir private oder gemeinnützige Träger bei Planung, Bau und Betrieb unterstützen. Der Hilfebedarf in der Wohnung orientiert sich an den jeweils aktuellen (sich ändernden) Bedürfnissen seiner Bewohner:
- wer mit den Angeboten des betreuten Wohnens auskommt soll die Unterstützung so bekommen, dass er selbstständig in seinem Zimmer oder Apartment leben kann.
- Wer pflegebedürftig ist, bekommt die individuell notwendige Pflege und Unterstützung, bei Bedarf auch rund um die Uhr.
- Eine Änderung des Hilfe- und Pflegebedarfs wird in der Regel im gleichen Haus, möglichst ohne Zimmerwechsel aufgefangen.
Sofern sich Eltern bzw. Angehörige an den Investitionskosten beteiligen, wird dies in einer (Rechts-) Form geschehen,
- die den begünstigten behinderten Menschen einen lebenslangen Platz in seiner Wohnung und in der Förderstätte oder in einer den individuellen Bedürfnissen besser gerecht werdenden Wohnung bzw. besser geeigneten Förderstätte garantiert.
- die den Erfordernissen des Erbrechts gerecht wird.
Dem Verhältnis von Management, Mitarbeitern und Bewohnern liegt das christliche Welt- und Menschenbild zugrunde. Es ist geprägt von Toleranz gegenüber individuellen Eigenarten und Überzeugungen.
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